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Was, Wer, Wie und Wieviel

Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, sondern soll helfen, die Grundversorgung sicherzustellen, z. B. Hilfe beim Baden, Anziehen oder Frühstück vorbereiten.
Leistungen erhalten Menschen, die auf Dauer pflegebedürftig sind und Hilfe brauchen in den Bereichen:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Habe ich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Um Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung zu erhalten, muss einer der fünf Pflegegrade (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegen. Die Grundlage aller Leistungen der Pflegeversicherung bildet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem Sozialgesetzbuch (SGB XI), der genau definiert, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt.

Zu den Leistungen der Pflegekasse zählen z. B.:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen Z
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Leistungen zur Wohnraumanpassung

Wie bekomme ich Leistungen aus der Pflegeversicherung?

  • Formlose Antragstellung bei der Pflegekasse
  • Begutachtungstermin wird vereinbart
  • MDK kommt zur Begutachtung - das Ergebnis wird der Pflegekasse mitgeteilt
  • Ab dem Tag der Antragstellung gilt der Leistungsanspruch
  • Schriftliche Meldung des Ergebnisses der Begutachtung durch die Pflegekasse

Leistungen der sozialen Pflegeversicherung im Überblick

Weitere Möglichkeiten der Finanzierung:

Sie können einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen. (Diese Hilfen sind immer einkommensabhängig.)  Das Sozialamt berät Sie gern über die Möglichkeiten Ihrer individuellen Situation.

 

Gerne beraten wir Sie individuell nach persönlicher Situation.

Tel.: 02581 98842-52 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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